Die Kosten für eine Lerntherapie tragen in der Regel die Eltern.
Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt jedoch das zuständige Jugendamt die Finanzierung im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB. In diesem Fall ist keine Zuzahlung durch die Eltern erforderlich.
Ich bin als Lerntherapeutin nach § 35a von den Jugendämtern des Rhein-Neckar-Kreises und Heidelberg anerkannt.
Wenn Sie Fragen zur Beantragung der Eingliederungshilfe haben, berate ich Sie gerne.